Eberhard Feucht als Vogelschützer im Einsatz

Ärger um ein Vogelnest

Trotz Verbots wurde an Wertheimer Bahnübergang gerodet

Wertheim. Ein Osternest sollte es eigentlich nicht darstellen, was kurz vor den Feiertagen an einer Pflanzeninsel links vom Bahnübergang an der Tauberbrücke in Wertheim freigelegt wurde.

Eberhard Feucht, Kreisrat und Vorsitzender des Ortsverbandes Wertheim von Bündnis 90/Die Grünen, informierte die Wertheimer Gruppe im Naturschutzbund Deutschland (Nabu) laut deren Bericht über eine Rodung, die am Gründonnerstag vorgenommen wurde. Bei der zu diesem Zeitpunkt längst offiziell verbotenen Aktion wurde ein Amselnest mit ehemals sechs Eiern freigelegt, von denen jetzt noch drei Eier vorhanden sind. Nach dem Naturschutzgesetz (Paragraph 43, Absatz 2) ist es laut Ulrich Freytag, Vorsitzender der Wertheimer-Nabu-Gruppe verboten, „in der Zeit vom 1. März bis 30. September Hecken, lebende Zäune, Bäume, Gebüsche oder Röhrichtbestände zu roden, abzuschneiden oder auf andere Weise zu zerstören oder Bäume mit Horsten oder Bruthöhlen zu fällen oder zu besteigen.“

Der Vorfall wurde der Polizei und der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt in Tauberbischofsheim zur weiteren Klärung gemeldet. „In diesem Fall wurde gegen das Naturschutzgesetz gehandelt. Die Sache wird dann vom Landratsamt als Ordnungswidrigkeit weiter bearbeitet“, erklärt Markus Moll, Pressesprecher vom Landratsamt Main-Tauber-Kreis.

„Wenn Gefahr in Verzug ist, kann man über diese Verordnungen auch hinweg sehen“, kommentiert Jens Rögener, Sachbearbeiter für Umweltschutz, den dritten Absatz des besagten Paragraphen aus dem Naturschutzgesetz, in dem die Ausnahmen für das im zweiten Absatz formulierte Verbot beschrieben sind. Und die am Bahnübergang in den Gehweg teils in Augenhöhe hineinragenden Äste hätten für Fußgänger eine solche Gefahr bedeutet.

„Außerdem war der Zustand nicht mehr schön anzusehen“, erläutert Manfred Goldschmitt, Mitarbeiter des Wertheimer Tiefbauamts, die Rodung als stadtgestalterische Maßnahme, die noch nicht ganz vollendet sei. Die Anordnung des Rückschnitts sei aus dem Fachbereich 4 für Stadtentwicklung, Bauwesen und Umweltschutz mit dem Vermerk „höchste Priorität“ gekommen und sofort ausgeführt worden. Dass dabei das Vogelnest zum Vorschein gekommen ist, hätten die Stadtarbeiter erst spät entdeckt.

„Natürlich tut uns die Rodung jetzt leid und an dieser Stelle wird nicht mehr weiter gearbeitet, bevor die Vögel geschlüpft sind“, versichert Goldschmitt. Auch wenn das erst im Herbst der Fall sei. tl

© Fränkische Nachrichten – 11.04.2007