Anfrage zu Zuständen in der Integrationsstelle für Behinderte
Von unterschiedlichen betroffenen Personen wurden mir über haarsträubende Zustände in der neu der Landkreisverwaltung zugeordneten Integrationsstelle für Behinderte berichtet. Dabei geht es zum einen darum, dass gesetzlichen Fristen für die Bearbeitung der Anträge und der Widersprüche nicht eingehalten werden und es geht darum, dass den betroffenen Behinderten berufliche Nachteile entstehen, weil der tatsächliche Grad ihrer Behinderung nicht korrekt festgestellt ist. Ich mache in dem Zusammenhang der Landkreisverwaltung primär keinen Vorwurf, aber es ist offensichtlich, dass das Land seine Einsparquote bei der Verwaltungsreform u.a. dadurch erzielen will, dass die Zahl der Sachbearbeiter extrem von sechs auf einen reduziert wurde, was jetzt die betroffenen BürgerInnen ausbaden müssen. Es wäre Aufgabe unseres Landtagsabgeordneten, derartige Zustände umgehend zu beseitigen. Einer der betroffenen BürgerInnen, ein pensionierter Pfarrer, hat seinen Eindruck so formuliert, dass der Staat u.a. darauf spekuliert, dass durch die Verzögerungstaktik viele Fälle von alleine erledigen durch Ableben der Antragssteller. Als Kreisräte, die wir das Wohl der KreisbürgerInnen zu vertreten haben können wir solche Zustände nicht hinnehmen. Ich stelle fünf Fragen an die Kreisverwaltung:
1.Trifft es zu , dass einMitarbeiter 600 neue Anträge plus 1000 Altanträge aus Heilbronn bearbeiten musste und muss? Wie lange wird er voraussichtlich für diese Arbeit benötigen?
2. Trifft es zu, dass dieser Mitarbeiter sein Büro im 4. Stock in einem Gebäude ohne Fahrstuhl hat, wo er von Behinderten gar nicht erreichbar ist, und dass sich in diesem Gebäude auch keine behindertengerechte Toilette befindet, man den Betroffenen anrät, ins nahe gelegene Krankenhaus auf die Toilette zu gehen?
3. Wie bewertet die Verwaltung den Umstand, dass mehrere Anträge einfach verschwunden sind und nicht mehr aufzufinden sind und den Betroffenen geraten wurde, die Anträge noch mal neu zu stellen?
4. Wie bewertet die Verwaltung den Umstand, dass Anträge ablehnend beschieden wurden, ohne dass ein ärztlicher Bescheid eingeholt wurde und ohne dass die zuständige Ärztin eine Sachprüfung vorgenommen hat, obwohl bei dem Antragsteller eine offensichtliche Verschlechterung eingetreten ist.
5. Wie bewertet die Verwaltung die Tatsache, dass beim Umzug verschwundene Anträge nach längerer Zeit in Schwäbisch Hall auftauchten, die dortige Stelle aber nicht in der Lage war, den fehlgeleiteten Antrag nach TBB weiterzuleiten.
Kreisrat Eberhard Feucht
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)